Reiseimpfungen

Reisemedizinische Leistungen dürfen nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden, sondern werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) dem Patienten in Rechnung gestellt. Alle Leistungen, die durch die gesetzliche Versicherung abgedeckt sind (Tetanusimpfung, Polioimpfung etc.), werden selbstverständlich mit Ihrer Krankenkasse verrechnet.